Job: Universitätsassistent*in (w/m/d) für Jazz- und Popularmusikforschung (Kunst Uni Graz) Deadline: 26.11.2025
Universitätsassistent*in (w/m/d) für Jazz- und Popularmusikforschung
INSTITUT 16 – JAZZ- UND POPULARMUSIKFORSCHUNG
Kunst Uni Graz
Dienstbeginn: 01.03.2026
Beschäftgungsausmaß: Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 75 % einer Vollzeitbeschäftigung
Ende der Bewerbungsfrist: 26.11.2025
Ausschreibung als PDF auf Seite der Universität
IHRE AUFGABEN
Selbständige Forschungstätigkeiten mit dem Ziel des Doktorats (PhD) an der Wissenschaftlichen Doktoratsschule der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
Selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen und Abhaltung von Prüfungen
Mitarbeit bei Forschungs- und Lehraufgaben, die der Organisationseinheit, der sie zugewiesen sind, obliegen sowie bei Prüfungen
Mitarbeit bei der Edition der Institutspublikationen
Mitarbeit bei Third-Mission-Projekten und bei Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit
Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen
Betreuung von Studierenden
IHR PROFIL
Abschluss eines für die Verwendung in Betracht kommenden Master-(Diplom-)Studiums
Vertrautheit mit interdisziplinärer Analyse von Jazz oder populärer Musik
Ein Forschungskonzept/Eine Forschungsskizze für die anzufertigende Dissertation
Sofern Deutsch nicht Erstsprache ist, ist der Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache auf Stufe C1 (Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) oder alternativ der Nachweis vergleichbarer Kenntnisse der englischen Sprache als Voraussetzung für die Zulassung zum PhD-Studium zu erbringen.
Sehr gute Englischkenntnisse
Bereitschaft zur Teamarbeit und zum Engagement in der Scientific Community
Erfahrungen in der Publikation und Herausgabe sind erwünscht
Sensibilität im Umgang mit Gender und Diversität
Erfahrungen auf dem Gebiet der Wissenschaftsvermittlung sind erwünscht
UNSERE BENEFITS
Ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet
Ein dynamisches Arbeitsumfeld mit angenehmem Arbeitsklima
Attraktive Räumlichkeiten und ausgezeichnete infrastrukturelle Ausstattung
Hervorragende Medien- und Instrumentenausstattung
Internationalität
Zahlreiche interne sowie externe Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Großes Angebot an vielfältigen universitären Kulturveranstaltungen
Gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Kooperation mit Kinderbetreuungseinrichtungen
Gute öffentliche Verkehrsanbindung
Klimafreundliche Mobilitätsförderung (Zuschüsse, Uni-Fahrrad)
Betriebliche Gesundheitsförderung
Der Standort bietet eine hohe Lebens- und Wohnqualität sowie ein reges Kulturleben
VERTRAG
Das Arbeitsverhältnis ist auf vier Jahre befristet. Das abzuschließende Arbeitsverhältnis hat auch den Abschluss eines wissenschaftlichen Doktoratsstudiums im Fachbereich Jazz- und Popularmusikforschung zum Ziel.
Beschäftigungsausmaß: Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 75% einer Vollzeitbeschäftigung
Entlohnung: Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.786,10 brutto (14x jährlich, Einstufung nach § 26 Universitäten-KV) und kann sich allenfalls auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.
Die Kunstuniversität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen und wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Im Falle einer Unterrepräsentanz werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Wir möchten, dass alle Menschen in der Gesellschaft und insbesondere auch im Arbeitsleben die gleichen Chancen haben. Besonders wichtig ist es für uns daher, Menschen mit Beeinträchtigungen nicht nur eine berufliche Chance zu bieten, sondern sie auch von der Bewerbung an bestmöglich zu unterstützen. Vielfalt bereichert unser Team!
Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung samt Motivationsschreiben und Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Publikationsliste, etc.) unter Angabe der Geschäftszahl 112/25.
Bewerbung an die Emailadresse: bewerbung[at]kug[dot]ac[dot]at
Die Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.